Klausuren, Klassenarbeiten und Notengebung

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler und liebe Eltern,

in den vergangenen Tagen wurden vermehrt Fragen zu ausstehenden Leistungsnachweisen, Klassenarbeiten/Klausuren und der Notenfindung am Ende des Schuljahres gestellt.

Unterschiedliche Rahmenbedingungen

  • Es ist offensichtlich, dass das häusliche Lernen je nach Voraussetzungen in den Familien nicht unter gleichen Bedingungen verlaufen kann (Ausstattung mit digitalen Endgeräten, Unterstützungsmöglichkeiten innerhalb der Familie, oder beispielsweise, ob ein eigener und ruhiger Arbeitsplatz zur Verfügung steht).
  • Selbst wenn die Schule regulär wieder ab dem 20 April beginnen sollte, wird es nicht möglich sein, genauso viele Leistungsnachweise, Klausuren und Klassenarbeiten durchzuführen und einzufordern, wie dies in den letzten Jahren üblich war.

Grundsatz

  • Dennoch bleibt der folgende Grundsatz bestehen: Die Halbjahresnoten bzw. Schuljahresnoten müssen begründbar und nachvollziehbar sein.

Folgen

  • Sollte dieser Grundsatz aufgrund noch nicht stattgefundener Leistungsnachweise – insbesondere schriftlicher Lernerfolgskontrollen – zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben sein, werden die Fachlehrer/innen Ersatzleistungen einfordern.

Aufgaben während der Woche

  • Nicht alle Hausaufgaben und Aufgaben während der Woche werden benotet.
  • Die Fachlehrer/innen können auch stichprobenartig und exemplarisch Hausaufgaben benoten.
  • Die Fachlehrkräfte geben vorab bekanntgegeben, ob eine Hausaufgabe benotet wird.

Liebe Schülerinnen und liebe Schüler, liebe Eltern,

wir tragen den aktuellen Gegebenheiten und den unterschiedlichen Voraussetzungen in den Familien Rechnung und werden gleichzeitig eine nachvollziehbare Notengebung verantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Voss