Informationen zur Bewertung während der Schulschließung
Liebe Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, liebe Eltern,
die Behörde hat zum jetzigen Zeitpunkt die folgenden Informationen zur Bewertung im S4 veröffentlicht:
Die praktischen Abiturprüfungen im Fach Sport finden aktuell nicht statt und sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zu weiteren Fragen in diesem Zusammenhang halten wir Sie auf dem Laufenden.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation wird von der Durchführung der Klausuren sowie der Präsentationsleistungen im 4. Semester der Studienstufe abgesehen und bezüglich der Bewertung der Leistungen im vierten Semester der Studienstufe auf Folgendes hingewiesen:
Der Fall, dass Schülerinnen und Schüler in einem Semester nicht alle geplanten Leistungsnachweise erbringen können, ist in § 12 Absatz 1 APO-AH geregelt. Üblicherweise betrifft die Regelung einzelne längerfristig erkrankte Schülerinnen und Schüler. Sie findet aber auch Anwendung, wenn alle Schülerinnen und Schüler aufgrund besonderer Umstände geplante Leistungsnachweise nicht oder nicht in der vorgesehenen Weise erbringen können. Die Regelung in § 12 (1) APO-AH lautet: „Können schriftliche oder mündliche Unterrichtsleistungen wegen Krankheit oder wegen eines sonstigen wichtigen Grundes nicht erbracht werden, so gibt die Schule der Schülerin oder dem Schüler Gelegenheit, nachträglich ihren oder seinen Leistungsstand nachzuweisen, wenn dies für die Leistungsbewertung im Zeugnis erforderlich ist.“
Können vorgesehene schriftliche Lernerfolgskontrollen (Klausuren) oder sie ersetzende Präsentationsleistungen wegen der Aussetzung des Schulbetriebs nicht erbracht werden, so gelten sie als „aus wichtigem Grund“ nicht erbracht.“ Voraussetzung ist hier, ob eine Leistungsbewertung für das Semester verlässlich beurteilt werden kann.
Daher werden die bisher geplante Klausuren/Präsentationsleistungen/Nachschreibeklausuren nicht regulär stattfinden, wenn die Fachlehrenden euch derzeit im S4 verlässlich bewerten können, wenn eine verlässliche Leistungsbewertung durchgeführt wurde. Eure Fachlehrenden werden euch darüber informieren, ob ihr ggf. für das S4 noch Klausurersatzleistungen erbringen müsst. Diese Regelung gilt NUR für das S4.
In den Jahrgangsstufen 11 und 12 werden Klausuren, die im Zeitraum des Schulausfalls geschrieben werden sollten, über Klausurersatzleistungen abgedeckt. Eure Fachlehrer*innen informieren euch hier über die zu leistenden Aufgaben.
In den Jahrgängen 11 und 12 steht die Abgabe der Facharbeit an. Da die Bibliotheken geschlossen sind, ist es ausreichend, wenn die Schüler*innen digitale Medien nutzen, um ihre Quellen zu belegen. Der Abgabetermin wird nicht verschoben.
Sobald wir weitere Informationen zu den diesjährigen Abiturprüfungsabläufen erhalten, werden wir euch und Sie selbstverständlich informieren.
Euch und Ihnen allen einen herzlichen Dank für eurer und Ihr Verständnis sowie die aufgebrachte Geduld!
Viele Grüße
Gaby Paulini und Janna Sumfleth