Inklusion

Alle Hamburger Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben das Recht, allgemeine Schulen zu besuchen. Diesem Recht kommt unsere Schule schon seit dem Schuljahr 1988/89 nach, da es ab dieser Zeit bereits in jedem Jahrgang eine Klasse mit inklusiver Bildung gab.

Seit dem Schuljahr 2011/12 wird die inklusive Bildung umgesetzt:

Schüler*innen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf lernen gemeinsam mit Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Dabei wird jeder Jahrgang durch eine Sonderpädagog*in unterstützt und der Unterricht ist auf die Bedürfnisse jedes Einzelnen ausgerichtet:

Jedes Kind und jede/r Jugendliche darf nach seinen/ihren Fähigkeiten und in seinem/ihrem Tempo lernen.

Wir, die Lehrer*innen der Geschwister-Scholl-Stadtteilschule sind entschlossen, unseren Beitrag zur Umsetzung des gesetzlich verankerten Rechts auf ein inklusives und chancengerechtes Bildungssystem zu leisten.

  • Wir glauben, dass das Lernen in heterogenen Gruppen für unsere Schüler*innen eine Chance darstellt, mit- und voneinander zu lernen. Wir anerkennen und wertschätzen die Individualität unserer Schüler*innen.
  • Die individuelle Förderung jedes Kindes und jedes Jugendlichen ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir wollen, dass sich alle unsere Schüler*innen wertgeschätzt fühlen.
  • Wir glauben, dass sich Unterricht verbessern kann und die traditionell vorherrschende Selektionskultur durch eine gemeinsame Kultur des Lernens abgelöst werden kann.
  • Wir begreifen inklusive Schulentwicklung als eine gemeinsame Aufgabe und das Kollegium als Team.
  • Wir wollen Bedingungen schaffen, die der Vielfalt unserer Schüler*innen bestmöglich gerecht werden. Wir gehen diesen Weg in kleinen Schritten und achten darauf, Bewährtes zu erhalten.