Gastschulabkommen

Die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein haben im Sommer 2017 ein Gastschulabkommen geschlossen. Dieses Abkommen ermöglicht es auch Schülern aus Schleswig-Holstein, sich an unserer Schule anzumelden.

Aufgrund des gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehrs und der Vielfalt in der hamburgischen Schullandschaft kann das sehr attraktiv sein.

Es folgt ein Auszug aus der Presseerklärung der BSB vom 12. Juli 2016:

Freie Schulwahl zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg

Ab dem Schuljahr 2017/18 können Schülerinnen und Schüler aus Hamburg und Schleswig-Holstein erstmals ohne Einschränkungen alle weiterführenden Schulen des jeweils anderen Bundeslandes besuchen. Bildungssenator Ties Rabe und Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Britta Ernst haben im Schloss Reinbek ein neues Gastschulabkommen vorgestellt. „Unser Entwurf für ein neues Gastschulabkommen geht neue Wege und ist von einem neuen Geist getragen: Beide Länder stehen einem Schulbesuch im jeweils anderen Land positiv gegenüber“, sagten Britta Ernst und Ties Rabe bei der Vorstellung ihres Entwurfs. Zuvor hatten das Kabinett in Schleswig-Holstein und der Hamburger Senat den Entwurf der Bildungsressortchefs gebilligt. Das Abkommen gilt ab 2017 auf unbestimmte Zeit und kann frühestens zum Jahresende 2019 gekündigt werden.

Umzug, Schulbesuch, Gastschulabkommen Hamburg-Schleswig-Holstein, PMBildung Künftig können Schülerinnen und Schüler beider Bundesländer nach der vierten und nach der zehnten Klasse frei wählen, in welchem Bundesland sie eine weiterführende Schule besuchen wollen. Ernst und Rabe erklärten, mit diesem Entwurf eines Gastschulabkommens zwischen den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg werde „faktisch eine freie Schulwahl bei weiterführenden, öffentlichen und allgemeinbildenden Schulen“ ermöglicht: „Mit dem neuen Gastschulabkommen verliert die Landesgrenze für Schülerinnen und Schüler beider Bundesländer ihre frühere Bedeutung. Die modernen und freizügigen Regelungen des neuen Abkommens bringen gerade für Eltern und Kindern beiderseits der Landesgrenzen erhebliche Erleichterungen mit sich. Künftig sind bei einem grenzüberschreitenden Schulbesuch keinerlei Ausnahmegenehmigungen mehr notwendig. Auch die Wohn- und Meldeadressen sind beim Schulbesuch künftig nicht mehr maßgeblich.“ Eine so genannte Landeskinderklausel garantiert bei sehr stark angewählten Schulen den Vorrang der jeweiligen Landeskinder.

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