„Fördern statt Wiederholen“ heißt das Konzept, das nach der Abschaffung des Sitzenbleibens im Schuljahr 2010/11 mit der Schulreform eingeführt wurde und das an unserer Schule umgesetzt wird. Die Förderung findet zusätzlich zum Unterricht statt und kann durch integrierte Maßnahmen ergänzt werden.
Das Ziel ist die gezielte Förderung für leistungsschwache Schüler*innen. Die Durchführung dieser Förderung wird von der Zeugniskonferenz beschlossen, wenn…
- die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangstufen 5 und 6 in einem oder mehreren Fächern mit der Note 5 oder schlechter benotet werden.
- die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 in einem oder mehreren Fächern mit der Note G5 oder schlechter benotet werden.
- die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 7 bis 10, die den mittleren Bildungsabschluss anstreben, in einem oder maximal drei Fächern mit der Note G3 oder schlechter benotet werden.
- die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 7 bis 10, die die Versetzung in die Oberstufe anstreben, in einem oder mehreren Fächern mit der Note G2 oder schlechter benotet werden.
Zusätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit die kostenlose Hausaufgabenhilfe im Haus der Jugend zu besuchen.