INFORMATIONEN ZUM THEMA CORONA

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler, liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

im folgenden haben wir alle aktuellen Corona-Regeln kurz zusammengefasst:

Maskenpflicht

Nach Beschluss des Deutschen Bundestages und der Hamburgischen Bürgerschaft gibt es keine Maskenpflicht in Innenräumen mit Ausnahme des Öffentlichen Personennahverkehrs und weniger anderer Einrichtungen mehr. Das Tragen einer Maske in der Schule ist seit dem 1. Mai 2022 eine individuelle Entscheidung jedes einzelnen, der wir mit Respekt begegnen und die von niemandem verhindert oder erzwungen werden darf. Das gilt nicht nur für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Schulbeschäftigten, sondern auch für alle anderen Personen, die die Schule betreten. Künftig dürfen wieder alle Personen, insbesondere die Sorgeberechtigten, wie vor der Pandemie das Schulgelände betreten.

Es kann keine Gremienbeschlüsse geben, die die Maskenpflicht in Schule oder einzelnen Lerngruppen verpflichtend vorsehen.

Auslaufen des Serviceangebotes der freiwilligen Schnelltestungen an Schulen ab dem 10. Juni

Das Angebot der regelmäßigen, freiwilligen Schnelltestungen an den Schulen läuft nach dem 10. Juni 2022 aus. Die positive Entwicklung der Infektionslage lässt es zu, dieses regelhafte Angebot jetzt einzustellen.

Schulleitungen können in besonderen Einzelfällen anlassbezogen Schnelltests an einzelne Schülerinnen und Schüler ausgeben, sollte beispielsweise ein akuter Infektionsverdacht im Laufe des Schultages auftreten. Sollte es in einer Klasse oder einer Lerngruppe entgegen der allgemeinen Entwicklung zu einem Ausbruchsgeschehen kommen, kann das zuständige Gesundheitsamt zudem auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auch künftig wieder serielle Testungen anordnen.

Abschalten der Luftfiltergeräte

Angesichts der warmen Jahreszeit, die längere und häufigere Lüftungszeiten ermöglicht, und aufgrund der deutlich verringerten Corona-Gefahren können die Luftfiltergeräte in den nächsten Wochen abgeschaltet werden.

Bestätigung von positiven Schnelltests in der Schule oder zu Hause

Mit der Abnahme der Corona-Infektionen und den allgemeinen Lockerungen der Regelungen nimmt teilweise die Bereitschaft ab, positive Schnelltests in der Schule oder zu Hause in einem anerkannten Testzentrum bestätigen zu lassen. Eine bestätigende Testung muss jedoch nach der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungverordnung zwingend erfolgen. Aktuell muss kein PCR-Test mehr durchgeführt werden, es reicht ein Antigen-Schnelltest in einer von der Stadt anerkannten Teststelle. 

Das Ferienangebot an den Schulen im Sommer 2022

Für das Ferienangebot an den Schulen im Sommer 2022 gelten keinerlei coronabedingte Einschränkungen mehr. Die allgemeinen Regelungen des Muster-Corona-Hygieneplans gelten an den Schulen auch für den Zeitraum der Ferienbetreuung sowie der Lernferien. 

Regelungen für Reiserückkehrer aus dem Sommerurlaub 2022

Die neue bundesweit geltende Coronavirus-Einreiseverordnung ist zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen u.a. die Abschaffung der Kategorie der Hochrisikogebiete und die grundsätzliche Abschaffung der 3G-Kontrolle bei der Einreise nach Deutschland. Mit Blick auf die beginnende Sommerzeit möchten wir allen Reisenden seitens der Schulbehörde anraten, sich unter www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032 über mögliche Einreisebedingungen in den ausgewählten Urlaubsländern zu informieren. Hier finden sich laufend aktuelle Informationen, sollten sich die Veränderungen im Juli oder August ergeben, dürften auch diese auf dieser Homepage verlässlich zu finden sein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Informationsseite der Hamburger Schulbehörde Informationsseite der BSB.